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            Energiepreiskrise - Wichtige Kundeninformation

            Information zur aktuellen Marktsituation

            Die aktuellen hohen Energiepreise treffen uns alle gleichermaßen – egal ob Privatkunde, Gewerbebetrieb, Stadtwerk oder Großhändler.
            Wir alle stehen vor der Herausforderung die Krise unbeschadet zu überstehen.

            Eine große Aufgabe wird die Finanzierung von Energie sein.

            Hier ist jedem Verbraucher geraten seinen Energieverbrauch so gut wie möglich zu reduzieren.
            Ganz nach dem Motto „Was nicht verbraucht wird, muss nicht bezahlt werden“.

            Strom und Gaspreisbremse

            Für die Basisversorgung mit Strom und Gas will die Bundesregierung über die sogenannten Preisbremsen die Verbraucher entlasten.

            Noch diesen Monat soll die Preisbremse für Strom und Gas für das Jahr 2023 beschlossen werden. Ziel dieses Mittels ist die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich eine sichere und zuverlässige Strom- und Gasversorgung zu gewährleisten.
            Die Preisbremse soll für 80% des Energieverbrauches gelten und soll weiterhin Anreiz bieten Energie einzusparen.

            In der Praxis könnten das wie folg aussehen:

            Ihre Energieabrechnung Gas
            80% des Verbrauches zum gedeckelten Preis von 12,00 Cent/kWh
            20% des Verbrauches zum regulären Verbrauchspreis

            Ihre Energieabrechnung Strom
            80% des Verbrauches zum gedeckelten Preis von 40,00 Cent/kWh
            20% des Verbrauches zum regulären Verbrauchspreis

             
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            kostenentwicklung-gas

            Dezember 2022 Soforthilfe

            Als Soforthilfe übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private sowie kleine und mittlere gewerbliche Kunden. Der Abschlag soll sich durch 1/12 des Vorjahresverbrauches mit dem im Dezember gültigen Preis pro Kilowattstunde berechnen und könnte der Energieabrechnung gutgeschrieben werden.

            Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme

            Zu spürbaren Entlastungen wird auch die reduzierte Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme von 19 % auf 7 % ab Oktober 2022 bis März 2024 führen. Selbstverständlich geben wir diese Steuersenkung an unsere Kunden weiter. Aus unserer Sicht gilt zur Berechnung der Mehrwertsteuer der Zeitpunkt der Feststellung. Dies führt dazu, dass Kunden der Stadtwerke Walldorf für die gesamte Gaslieferung des Jahres 2022 die reduzierte Mehrwertsteuer berechnet bekommen, sofern deren Verbrauch nicht bereits vor dem 01.10.2022 abgerechnet wurde.

            Unser Fazit:

            Es wurde/wird viel getan, um die Energieversorgung bezahlbar zu halten.
            Auch die Versorgungssicherheit steht hier im Vordergrund.
            Die Bundesregierung und die Stadtwerke vertretende Verbände arbeiten mit Hochdruck an Lösungen und dem Weg aus der Krise. Wir als Stadtwerke setzen alle Entlastungspakete so schnell wie möglich um und unterstützen unsere Kunden nach besten Möglichkeiten.

            Der deutsche Energiemarkt ist weiter sehr unstetig.
            Zuverlässige Prognosen zur Entwicklung der Preise lassen sich kaum treffen.
            Daher behalten wir die Energiekrise weiter im Fokus.

            Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Wertvolle Tipps zum Energiesparen finden Sie unter Energiespartipps | Stadtwerke Walldorf (stadtwerke-walldorf.de

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