
Startschuss für den Freileitungsrückbau in Walldorf
Informationsschreiben zur Energiepreisbremse
Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Walldorf erhalten derzeit die Mitteilung zur Höhe ihrer Entlastungsbeträge und Kontingentmenge
Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Walldorf profitieren automatisch von den Entlastungen, die von der Bundesregierung für Energie beschlossen wurden. Wir befürworten die Preisbremsengesetze, die aufgrund der enormen Preissteigerungen für Energie zu Beginn des vergangenen Jahres notwendig geworden waren.
Seit dem Beschluss haben wir gemeinsam mit unseren IT-Dienstleistern unter Hochdruck an der abrechnungsseitigen Umsetzung dieser Preisbremsen gearbeitet und freuen uns, Ihnen nun das jeweilige Informationsschreiben zusenden zu können. Inhalt des Schreibens ist der monatliche Entlastungsbetrag, welcher vom monatlichen Abschlag bereits abgezogen ist, sowie die festgelegte Kontingentmenge (80% des Gesamtverbrauchs).
Wir haben die Entlastungsbeträge gemäß den Gesetzesvorgabe berechnet. Sollten Sie mit Ihrem Entlastungsbetrag nicht einverstanden sein, geben Sie bitte unter Angabe Ihrer Kunden-Nr. eine schriftliche Begründung ab. Wir werden den Einzelfall dann prüfen und Ihnen Rückmeldung zum weiteren Vorgehen geben. Um revisionssicher zu sein, können wir Änderungen nicht telefonisch entgegennehmen.
Bitte beachten Sie, dass der ursprüngliche Termin der kundenspezifischen Mitteilung der 01. März 2023 war, der Termin aber aufgrund der komplexen Eingriffe in die Tarifstrukturen und der hohe Programmierungsaufwand in den EDV-Systemen leider nicht zu halten war. Der Preisstand des Schreibens ist daher der 01. März 2023, somit kann der auf dem Schreiben ausgewiesene Abschlagsbetrag vom tatsächlichen abweichen. Auch wenn Ihr Vertrag mittlerweile beendet ist, betrifft die Information nur den Zeitraum der Lieferung.
Das Schreiben dient als reine Information, Sie müssen als Kunde der Stadtwerke Walldorf nicht aktiv werden. Wir setzen für Sie die Preisbremsen nach den gesetzlichen Vorgaben um.
Informationen aus erster Hand enthält die Pressemitteilung zu den Energiepreisbremsen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Weiterhin finden Sie hier die Anpassungsnovelle für
Energiepreisbremsen des Bundeskabinetts: Hier ist eine weitere Reduzierung des Preisdeckels für Wärmestrom geplant.
Strom und Gaspreisbremse im Überblick
Ihre Energieabrechnung Gas
80% des (im September 2022 prognostizierten) Verbrauches zum gedeckelten Preis von 12,00 Cent/kWh
20% des Verbrauches zum regulären Verbrauchspreis
Ihre Energieabrechnung Strom
80% des (historischen) Verbrauches (in der Regel gemessen am Vorjahr) zum gedeckelten Preis von 40,00 Cent/kWh
20% des Verbrauches zum regulären Verbrauchspreis
Weitere Details zu den Preisbremsen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Wer erstellt meine Jahresverbrauchsprognose?


Dezember 2022 Soforthilfe
Als Soforthilfe übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private sowie kleine und mittlere gewerbliche Kunden. Der Abschlag soll sich durch 1/12 des Vorjahresverbrauches mit dem im Dezember gültigen Preis pro Kilowattstunde berechnen und könnte der Energieabrechnung gutgeschrieben werden.
Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme
Unser Fazit:
Es wurde/wird viel getan, um die Energieversorgung bezahlbar zu halten.
Auch die Versorgungssicherheit steht hier im Vordergrund.
Die Bundesregierung und die Stadtwerke vertretenden Verbände arbeiten mit Hochdruck an Lösungen und dem Weg aus der Krise. Wir als Stadtwerke setzen alle Entlastungspakete so schnell wie möglich um und unterstützen unsere Kunden nach besten Möglichkeiten.
Der deutsche Energiemarkt ist weiter sehr unstetig.
Zuverlässige Prognosen zur Entwicklung der Preise lassen sich kaum treffen.
Daher behalten wir die Energiekrise weiter im Fokus.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.