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            • Energiepreiskrise – Wichtige Kundeninformation
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            Energiepreisbremse wird derzeit umgesetzt

            Kunden der Stadtwerke Walldorf erhalten die Mitteilung zur Höhe ihrer Entlastung später – komplexe IT-Struktur und Anpassungsnovelle verursacht Verzögerung

            Kundinnen und Kunden von uns, den Stadtwerken Walldorf, profitieren automatisch von den Entlastungen, die von der Bundesregierung für Energie beschlossen wurden. Wir befürworten die Preisbremsengesetze, die wegen der enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu Beginn des vergangenen Jahres, notwendig geworden waren. Seit dem Beschluss arbeiten wir gemeinsam mit unseren IT-Dienstleistern unter Hochdruck an der abrechnungsseitigen Umsetzung dieser Preisbremsen. Allerdings müssen wir Sie, unsere Kundinnen und Kunden, noch um etwas Geduld bitten. Der ursprüngliche Termin Anfang März für die kundenspezifische Mitteilung der Entlastungshöhe war nicht zu halten; der komplexe Eingriff in die Tarifstrukturen und der hohe Programmierungsaufwand in den EDV-Systemen bringen unsere Dienstleister und uns an die Grenzen der Kapazität. Dies betrifft all diejenigen, die Strom, Gas oder Wärme von uns beziehen. Ursprünglich hätten wir alle Kundinnen und Kunden, die von den Preisbremsen profitieren, über die konkreten Entlastungsbeträge informieren und diese ab März entsprechend verbuchen müssen. Das wird nun mit Verzögerung geschehen. Fest steht: Alle erhalten die Entlastungen, die ihnen zustehen, in vollem Umfang. Bereits zur Jahresverbrauchsabrechnung 2022 haben wir beim Erstellen Ihres neuen Abschlagsplans für 2023 die Preisbremse berücksichtigt. Sie müssen als Kunde der Stadtwerke Walldorf nicht aktiv werden.

            Weitere Verzögerung bringt auch die am 05.04.2023 verabschiedete Anpassungsnovelle für Energiepreisbremsen, obwohl der am 15.12.2022 verabschiedete Beschluss zur Energiepreisbremse noch nicht umgesetzt ist.

            Im Servicecenter arbeiten die Mitarbeitenden gerade auf Hochtouren. Erst Mehrwertsteuerabsenkung, dann Dezembersoforthilfe, jetzt Energiepreisbremse: Unsere Mitarbeitenden geben täglich ihr Bestes für hohe Beratungsqualität und Versorgungssicherheit. Denn auch in unserem Servicecenter melden sich derzeit viele Walldorferinnen und Walldorfer mit ihren Fragen. Im Mittelpunkt stehen oft die Energiepreisbremsen.

            Informationen aus erster Hand enthält die Pressemitteilung zu den Energiepreisbremsen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

            Weiterhin finden Sie hier die Anpassungsnovelle für Energiepreisbremsen des Bundeskabinetts: 

            Strom und Gaspreisbremse im Überblick

            Ihre Energieabrechnung Gas
            80% des (im September 2022 prognostizierten) Verbrauches zum gedeckelten Preis von 12,00 Cent/kWh
            20% des Verbrauches zum regulären Verbrauchspreis

            Ihre Energieabrechnung Strom
            80% des (historischen) Verbrauches (in der Regel gemessen am Vorjahr) zum gedeckelten Preis von 40,00 Cent/kWh
            20% des Verbrauches zum regulären Verbrauchspreis

            Weitere Details zu den Preisbremsen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.  

            Dezember 2022 Soforthilfe

            Als Soforthilfe übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private sowie kleine und mittlere gewerbliche Kunden. Der Abschlag soll sich durch 1/12 des Vorjahresverbrauches mit dem im Dezember gültigen Preis pro Kilowattstunde berechnen und könnte der Energieabrechnung gutgeschrieben werden.

            Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme

            Zu spürbaren Entlastungen wird auch die reduzierte Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme von 19 % auf 7 % ab Oktober 2022 bis März 2024 führen. Selbstverständlich geben wir diese Steuersenkung an unsere Kunden weiter. Aus unserer Sicht gilt zur Berechnung der Mehrwertsteuer der Zeitpunkt der Feststellung. Dies führt dazu, dass Kunden der Stadtwerke Walldorf für die gesamte Gaslieferung des Jahres 2022 die reduzierte Mehrwertsteuer berechnet bekommen, sofern deren Verbrauch nicht bereits vor dem 01.10.2022 abgerechnet wurde.

            Unser Fazit:

            Es wurde/wird viel getan, um die Energieversorgung bezahlbar zu halten.
            Auch die Versorgungssicherheit steht hier im Vordergrund.
            Die Bundesregierung und die Stadtwerke vertretenden Verbände arbeiten mit Hochdruck an Lösungen und dem Weg aus der Krise. Wir als Stadtwerke setzen alle Entlastungspakete so schnell wie möglich um und unterstützen unsere Kunden nach besten Möglichkeiten.

            Der deutsche Energiemarkt ist weiter sehr unstetig.
            Zuverlässige Prognosen zur Entwicklung der Preise lassen sich kaum treffen.
            Daher behalten wir die Energiekrise weiter im Fokus.

            Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. 

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