Prävention durch Information – Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten

Die Stadtwerke Walldorf sind Ihr zuverlässiger Partner rund um das Thema Energie.

Neben Strom, Gas und Wärme versorgen wir Walldorf mit Frischwasser.
Bei unseren Lieferungen treten wir stets in Vorleistung und sind daher auf eine pünktliche Zahlung der Rechnungen und Abschläge unserer Kunden angewiesen.
Sollten Sie also einmal Ihre Zahlungstermine nicht einhalten können, bitten wir Sie sich bereits im Vorfeld mit uns in Verbindung zu setzen.

Warten Sie also nicht erst auf die kostenpflichtigen Mahnungen und nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf.
Gemeinsam erarbeiten wir gerne individuelle Zahlpläne und suchen Lösungen, um gezielt die offenen Forderungen auszugleichen.
Eine zusätzliche Hilfe ist unser enger Kontakt mit sozialen Einrichtungen und dem Jobcenter.

Beratungsangebote als Walldorfer Bürger erhalten Sie auch bei den folgenden Stellen:

Stadt Walldorf

Fachdienst für soziale Angelegenheiten
Nusslocher Straße 45, 69190 Walldorf
Tel: 06227 – 35 1160
Fax: 06227 – 35 165
E-Mail: Stadt@walldorf.de
www.walldorf.de

Diakonisches Werk im Rhein-Neckar-Kreis

Hauptstraße 105, 69168 Wiesloch
Tel.: 06222 – 38 654 0
Fax: 06222 – 38 354 20
E-Mail: wiesloch@dw-rn.de
www.dw-rn.de

Caritasverband Rhein-Neckar

Am Adenauerplatz 1
69168 Wiesloch
Tel.: 06222 – 8718
Fax: 06222 – 52 115
E-Mail: bezirksstelle.wiesloch@caritas-rhein-neckar.de
www.caritas-rhein-neckar.de

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch Anspruch auf den Nothilfefond der Stadtwerke Walldorf. Bitte sprechen Sie uns an.

Sollten alle Beratungsangebote nicht geholfen haben und es tatsächlich zur Ankündigung der Einstellung der Energielieferung kommt, ist die letzte Möglichkeit zur Abwendung einer Sperrung die Zahlung der gesamten offenen Posten.

Handelt es sich um eine Belieferung innerhalb der Grundversorgung gem. § 36 Energiewirtschaftsgesetz, ist alternativ auch der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung möglich.

Die Vereinbarung stellen wir Ihnen hier als Muster zur Verfügung
Abwendungsvereinbarung

Um die Vereinbarung abzuschließen, senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Dokument so schnell wie möglich unterschrieben zu. Die Vereinbarung muss vor dem Zeitpunkt der Sperrung, voll ausgefüllt, den Stadtwerken Walldorf vorliegen. Bitte beachten Sie die Ausfüllhilfe im Dokument selbst.

Generell gilt: Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen der Kundenservice unter der Rufnummer 06227/8288-700 oder der E-Mail-Adresse kundenservice@stadtwerke-walldorf.de gerne zur Verfügung.

Preise der Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG

1. Mahnung 3,80 €*
Sperrmahnung/Inkasso 3,80 €*
Sperrung 50,00 €*
Wiederinbetriebnahme 59,50 €
Wiederinbetriebnahme außerhalb der Geschäftszeiten 259,50 €
Wiederinbetriebnahme inkl. Gebrauchsfähigkeitsprüfung (Gas) 107,10 €
Wiederinbetriebnahme inkl. Gebrauchsfähigkeitsprüfung (Gas) außerhalb der Geschäftszeiten 307,10 €
Sperrung Hausanschluss nach Aufwand
Vom Kunden verschuldete Unmöglichkeit der Durchführung von Unterbrechung der Versorgung, trotz ordnungsgemäßer Terminankündigung 30,00 €*
Vom Kunden verschuldete Unmöglichkeit der Durchführung der Wiederherstellung der Versorgung, trotz ordnungsgemäßer Terminankündigung 35,70 €
Zahlungseinzug durch einen Beauftragten 30,00 €*

*nicht steuerbare Umsätze. Es ist keine Umsatzsteuer enthalten