250€ Gutschrift für Ihren e-Fahrzeugschein

Geld für Ihre CO2-Einsparung – Die Stadtwerke Walldorf machen es möglich!

Nach Zusendung Ihres Fahrzeugscheins erhalten e-Auto Fahrer von uns eine 250€ Gutschrift für das Jahr 2023.

Seit 2022 generieren Sie als Eigentümer eines Elektrofahrzeugs THG-Quotenmengen, welche sich an die quotenverpflichteten Mineralölkonzerne verkaufen lassen.

Vorausgesetzt ist die Vorlage der Fahrzeugzulassung, einer Registrierung Ihrer THG-Quotenmengen beim Umweltbundesamt und deren Bündelung mit den THG-Quotenmengen anderer E-Fahrzeugfahrer zur Erreichung einer vermarktbaren Mindestmenge.

Die Stadtwerke Walldorf übernimmt diesen Service für Sie und erstattet Ihnen im Gegenzug eine Gutschrift in Höhe von 250 €. Sie brauchen nicht mehr tun, als einen Scan oder ein Foto Ihrer Fahrzeugzulassung hochzuladen, das Anmeldeformular auszufüllen und wir kümmern uns um den Rest.

    Hier können Sie Ihren E-Fahrzeugschein einreichen

    SWW Kunde?*

    Angebot gilt nur für unsere Kunden. - Sie sind noch kein Kunde bei uns? Hier können Sie es werden: Zum Tarifrechner
    Gerne dürfen Sie auch direkt auf unseren Kundenservice zugehen:
    Tel: 06227 / 82 88 0
    Fax: 06227 / 82 88 288

    info@stadtwerke-walldorf.de

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    Weitere Informationen

    zur THG-Quote

     

    Sie benötigen eine schnelle Antwort?

     

    Klimaschutz-Team
    Tel: 06227 / 82 88 701
    quote@stadtwerke-walldorf.de

    Was ist eigentlich die THG Quote?

    Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, ist ein politisches Instrument, das die Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführt hat, um die Treibhausgasemissionen, allen voran den Ausstoß von Kohlendioxid, im Verkehr zu senken.

    Die Quote gibt an, um wie viel Prozent Unternehmen, welche fossile Kraftstoffe in Deutschland verkaufen, ihre Treibhausgasemissionen pro Jahr mindestens senken müssen. Halten sie diese Vorgaben nicht ein, müssen sie Strafen zahlen.

    Gerade Mineralölkonzerne, die noch immer hauptsächlich fossile Kraftstoffe mit hohen Emissionen verkaufen, können diese Quote aber schon heute nicht allein aus eigener Kraft erfüllen. Und in den kommenden Jahren werden die Vorgaben immer strenger.

    Sind auch Plug-In Hybridfahrzeuge berechtigt?

    Nein. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass nur rein batterie-elektrische Autos (BEV) anrechenbar sind.