Haben Sie eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach und möchten sie an unser Stromnetz anschließen?

Oder möchten Sie demnächst in eine neue KWK-Anlage investieren? Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie von der Anmeldung über die Prüfung der Netzverträglichkeit bis hin zur Inbetriebnahme.

In unseren Downloads finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Stromnetz, Preisblätter und Verträge. Schauen Sie rein!

Grundlagen unserer Verträge sind die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsgesetz (StromGVV), die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die allgemeinen Preise und ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Walldorf.

Kontakt Stromversorgung

06227 / 82 88 103

Downloads

EEG-/KWK-Anlagen

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen zur Anmeldung einer EEG-Anlage:

Vor Installation

– Lageplan
– Einheitenzertifikat Wechselrichter
– Zertifikat NA-Schutz
– Konformitätserklärung PV-Module

– Voranmeldung für Eigenerzeugungsanlagen

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage Stand 15.08.2022

– Datenblatt für Erzeugungsanlagen

– Auswahl Messkonzept

Nach Installation:

– Zählerantrag
– Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen
– Registrierungsbestätigung

Gesetzliche Grundlagen
Datenschutzhinweise
Tech. Anschlussregeln Fernwärme

Fragen und Antworten

Was ist eine moderne Messeinrichtung (mME)?

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler mit Display, der den Stromverbrauch Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung erfasst und anzeigt. Anders als bei bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte an.

Was ist ein intelligentes Messsystem (iMS)?

Intelligente Messsysteme bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit. Intelligente Messsysteme sind, im Gegensatz zu modernen Messeinrichtungen, aufgrund der Kommunikationseinheit, einer Art Datendrehscheibe, in der Lage, neben der Erfassung der Netz- und Verbrauchswerte diese Werte an berechtigte Dritte zu übermitteln. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt über eine gesicherte Datenverbindung.

Welche Vorteile haben intelligente Messsysteme?

Stromkunden können dank intelligenter Messsysteme ihren Energieverbrauch auf geeigneten Plattformen (Portale etc.) einsehen, kontrollieren, und dadurch ihren Umgang mit Energie effizienter gestalten.

Stromlieferanten können dank intelligenter Messsysteme neue Produkte und Dienstleistungen wie zeit- und lastvariable Tarife, Apps zum Stromsparen und intelligente Haussteuerung anbieten, die den Stromkunden zugutekommen. Netzbetreiber können dank intelligenter Messsysteme ihr Stromnetz sicherer und effizienter betreiben.

Warum werden die elektronischen Zähler verbaut?

Der Gesetzgeber möchte unter anderem mit der Einführung moderner Messeinrichtungen die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist dabei die Verbesserung der Energieeffizienz. Dank moderner Messeinrichtungen erhalten Sie einen besseren und schnelleren Überblick über Ihren aktuellen Stromverbrauch.

Sie sollen dahingehend angeregt werden, mit Energie bewusster umzugehen und Ihre Energieversorgung effizienter zu machen. Grundlage für den Einbau der elektronischen Zähler ist das Messstellenbetriebsgesetz, das bereits 2016 in Kraft getreten ist. Dies soll nach Willen der EU nach und nach in ganz Europa umgesetzt werden.

Kann ich den Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems ablehnen?

Nein, der Einbau moderner Messeinrichtungen ist im Messstellenbetriebsgesetz gesetzlich vorgeschrieben. Die Entnahmestellen sind entweder durch den grundzuständigen oder einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber nach und nach umzurüsten.

Deswegen sind Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer und Anschlussnehmer nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung verpflichtet, dem Messstellenbetreiber bzw. dem beauftragten Dienstleister Zutritt zu ihren Stromzählern zu gewähren.

Bei wem wird eine moderne Messeinrichtung verbaut?

Moderne Messeinrichtungen werden grundsätzlich bei allen Stromkunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 kWh pro Jahr und allen Anlagenbetreibern (Einspeisern) mit einer installierten Leistung unter 7 kW eingebaut und ersetzen die bisherigen Zähler. Der Zählertausch erfolgt schrittweise über mehrere Jahre und soll bis Ende 2032 abgeschlossen sein.

Bei wem wird ein intelligentes Messsystem verbaut?

Intelligente Messsysteme werden bei allen Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, Anlagenbetreibern (Einspeiser) mit einer installierten Leistung über 7 kW und Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Vereinbarung nach § 14a des EnWG wie z. B. Wärmepumpe und Speicherheizung) installiert. Der Zählertausch erfolgt schrittweise über mehrere Jahre und soll bis Ende 2032 abgeschlossen sein.

Wann wird die moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem bei mir eingebaut?

Ab 2019 bis 2032 werden wir sukzessive alle Stromzähler im Netzgebiet austauschen. Mindestens 3 Monate vor dem geplanten Einbau erhalten Sie ein Informationsschreiben. Ca. 14 Tage vor dem Einbau erfolgt die Mitteilung des genauen Wechseltermins.

Was genau wird bei mir als Kunde gemacht?

Im Rahmen des „normalen“ Zählerwechsels, der lt. Eichgesetz regelmäßig vorgeschrieben ist, wird bei Ihnen ein neuer Stromzähler verbaut. Dies bedeutet für Sie, dass statt des bisherigen Ferraris-Zählers, nun ein elektronischer Stromzähler verbaut werden wird, der Ihren Stromverbrauch digital erfasst und auf einem Display anzeigt.

Durch wen wird die Messeinrichtung eingebaut?

Die Stadtwerke Walldorf GmbH & Co KG ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Wechsel der Stromzähler im gesamten Netzgebiet Walldorf verantwortlich. Jeder Bürger hat aber das Recht auf freie Wahl des Messstellbetreibers.

Passen die modernen Messeinrichtungen in meinen Zählerschrank bzw. auf meinen Zählerplatz?

Die modernen Messeinrichtungen sind so ausgelegt, dass sie in Ihren vorhandenen Zählerschrank beziehungsweise auf Ihren vorhandenen Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage.

Was kostet der neue Zähler?

Der Einbau des elektronischen Zählers ist für den Kunden kostenfrei. Gemäß Messtellenbetriebsgesetz fällt jedoch eine jährliche Gebühr an. Diese wird im Einbaujahr anteilig verrechnet. Die jährliche Gebühr beinhaltet Ablesung, Betrieb, Wartung und Tausch des Zählers. Das Preisblatt finden Sie unter Downloads.

Kann ich die Kosten vermeiden?

Nein, denn gemäß Messstellenbetriebsgesetzt ist ein jährliches Entgelt anzusetzen.

Wie wird das Entgelt für den neuen Zähler bzw. das neue Messsystem abgerechnet?

Im Regelfall erfolgt die Abrechnung wie bisher über Ihren Stromlieferanten. Sie erfolgt nur dann direkt über Sie als Kunde, wenn Ihr Stromlieferant keine Abrechnungsvereinbarung mit dem Messstellenbetreiber unterschrieben hat.

Wie sicher sind die modernen Zähler?

Auch die neuen Geräte sind geeicht. Zudem gelten besondere Bestimmungen für Datensicherheit und Datenschutz. Die Technik lässt nur eingeschränkte Funktionen zu. Um die Bestimmungen sicherzustellen, ist ein Prüflabor eingerichtet. Die Datensicherheit ist somit gegeben.

Werden durch moderne Messeinrichtungen persönliche Daten von mir gespeichert?

Nein. Es wird nur Ihr Stromverbrauch gespeichert.

Ich wohne in einem Haus mit mehreren Wohnungen. Können meine Nachbarn die Daten meines neuen Zählers bzw. Messsystems auch einsehen?

Ihre Nachbarn sehen wie bisher auch nur Ihren aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe Ihrer vierstelligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich.

FAQ zum Messstellenbetrieb Strom

Die neuen Messeinrichtungen sind Teil der Energiewende. Mit der Einführung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende am 02. September 2016 durch den deutschen Bundestag gibt es nun eine rechtsverbindliche Verpflichtung zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Hierbei handelt es sich um digitale Stromzähler. Sie lösen die bisherigen analogen Stromzähler ab.

Die Stadtwerke Walldorf GmbH & Co KG ist als grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet, alle Messstellen in ihrem Stromnetzgebiet mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen auszustatten.

Der Einbau von modernen Messeinrichtungen betrifft alle Haushalte mit einem Stromverbrauch unter 6.000 kWh pro Jahr und alle Anlagenbetreiber (Einspeiser) mit einer installierten Leistung unter 7 kW. Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh, Anlagenbetreiber (Einspeiser) mit einer installierten Leistung über 7 kW und Kunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (Wärmepumpe, Speicherheizung) sind mit einem intelligenten Messsystem auszustatten.

Bis im Jahr 2032 sollen schrittweise alle analogen Stromzähler durch die neue Zählertechnologie in Deutschland ersetzt werden.

Dabei kommen zwei Arten von Zählern zum Einsatz: moderne Messeinrichtungen für rund 77 Prozent der Verbraucher, und intelligente Messsysteme für die übrigen rund 23 Prozent.

Das Messstellenbetriebsgesetz

– gibt einen hohen technischen Standard vor,

– regelt alle Fragen rund um den Einbau, die Finanzierung und den Betrieb von intelligenten Messsystemen und

– sorgt für Datenschutz.

Den genauen Wortlaut des Messstellenbetriebsgesetzes können Sie hier herunterladen.

Sie haben Fragen?

 

Peter Zartmann

06227 / 82 88 103