E-Fahrzeuge

Mit einem Elektro-Fahrzeug sind Sie nicht nur gut, sondern auch emissionsfrei unterwegs.

Ihr zusätzlicher Vorteil: Wir tragen einen Teil der Kosten für Ihr neues, umweltfreundliches Elektro-Auto, -Fahrrad oder Ihren Elektro-Roller. Lernen Sie unsere Partner, bei denen Sie ein Elektro-Fahrzeug erwerben können, und die Förderbedingungen kennen.

Aktueller Fördersatz

  • Elektro-Auto: ohne Range-Extender (steuerfrei) pauschal 350€ brutto/Jahr auf die Jahresabrechnung über vier Jahre. Die Fördersumme darf 10 % des Kaufpreises jeweils nicht überschreiten.
  • Elektro-Roller: mit 50 km/h Zulassung pauschal 250 kWh/a Strom-Gutschrift über vier Jahre. Die Fördersumme darf 10 % des Kaufpreises jeweils nicht überschreiten.
  • Elektro-Fahrrad: pauschal 200 € beim Kauf eines Elektro-Fahrrads bei einem unserer Partner vor Ort. 100 € werden vom Händler direkt von der Rechnung abgezogen und 100 € von den Stadtwerken Walldorf einmalig bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.

Bitte fügen Sie dem Antragsformular das Angebot über den Kauf bei.

Berechtigte

Antragsberechtigt sind nur  private Käufer eines Elektro-Fahrzeugs. ( Fahrzeuge die geleast werden, sind nicht förderungsberechtigt)

Antragstellung

Die Antragstellung hat vor Maßnahmenbeginn zu erfolgen. Unter Maßnahmenbeginn ist bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe/Kaufvertrag) zu verstehen.

Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung mit der Maßnahmenausführung begonnen wurde. Ausgenommen davon ist der Kauf eines Elektro-Fahrrads. Dieses kann bei unseren Partnern erworben und der Antrag auf Förderung unverzüglich nach Kauf bei den Stadtwerken Walldorf eingereicht werden.

Zuschuss

Pro Stromkunde wird ein Zuschuss für ein Elektro-Fahrzeug gewährt. Der Halter muss im Haushalt des antragstellenden Kunden gemeldet sein.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss des Kaufvertrages sowie nach Genehmigung durch die Bewilligungsstelle der Stadtwerke Walldorf. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht. Die Bewilligung des Zuschusses ersetzt nicht etwaige notwendige öffentlich- oder privatrechtliche Genehmigungen.

Befristung

Die Bewilligung des Zuschusses für ein Elektro-Fahrzeug wird auf sechs Monate befristet. Innerhalb dieser Zeit muss die Maßnahme beendet und die Rechnung bei der Bewilligungsstelle eingereicht sein. Bei Fristüberschreitung erlischt der Auszahlungsanspruch. Nach Abschluss der Maßnahme ist zeitnah die Originalrechnung vorzulegen.

Peter Huber

06227 / 82 88 241

Ladesäulen und Wallboxen

Die Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der nachhaltigen Verkehrswende. Die Möglichkeit auch zu Hause laden zu können ist dabei ein wichtiger Faktor.

In Walldorf gibt es dabei lokale Unterschiede der Stellplätze und den möglichen Installationsstandorten für die Ladeinfrastruktur. Die Stadtwerke Walldorf fördern daher die Anschaffung und Installation entsprechender Ladeinfrastruktur.

Damit die Elektromobilität sinnvoll und nachhaltig in Walldorf umgesetzt werden kann, muss die Ladeinfrastruktur netzdienlich sein und zu 100% aus regenerativen Energiequellen mit Strom versorgt werden.

Aktueller Fördersatz

Der Zuschuss beträgt 40 % der anrechenbaren Kosten bei Ausführung durch einen Fachbetrieb, höchstens 1.500 € pro Ladepunkt. Anrechenbare Kosten sind alle Kosten, die zur unmittelbaren Installation, Anschluss und Anschaffung einer Ladeinfrastruktur notwendig sind.

Bitte fügen Sie dem Antragsformular das Angebot über den Kauf bei.

Peter Huber

06227 / 82 88 241