Aktuell erhalten viele Haushalte in Walldorf (insbesondere in der Zähringerstraße) Postwurfsendungen der Firma Metrify Smart Setering GmbH. Diese Schreiben erwecken den Eindruck einer behördlichen Mitteilung und drängen Kunden unter Zeitdruck zum Zausch ihres Stromzählers.
Die Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG möchten Sie hierzu wie folgt aufklären:
- Keine Partnerschaft mit Metrify
Die Stadtwerke Walldorf stehen in keinerlei geschäftlicher oder partnerschaftlicher Beziehungzur Metrify Smart Metering GmbH. Es handelt sich bei diesen Schreiben um rein werbliche Angebote eines privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreibers, der in Konkurrenz zu Ihrem lokalen Versorger tritt.
- Ihre Stadtwerke als Grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB)
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Walldorf der grundzuständige Messstellenbetreiber für das Stadtgebiet. Das bedeutet:
- Wir sind gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und den Austausch der Zähler verantwortlich.
- Offizielle Mitteilungen zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich direkt von uns, den Stadtwerken Walldorf.
- Diese Schreiben erfolgen kundenindividuell und nicht als pauschale Postwurfsendung an „alle Bewohner“.
- Wer ist wirklich zum Einbau verpflichtet?
Ein gesetzlicher Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) besteht aktuell nurin folgenden Fällen:
- Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh.
- Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen oder Wallboxen), die nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden (§ 14a EnWG).
- Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung über 7 kW (z. B. Photovoltaik).
Für alle anderen Haushalte (Standard-Privatkunden) besteht derzeit keine sofortige Pflicht zum Wechsel auf ein intelligentes Messsystem.
- Transparente Kosten statt „Lockangeboten“
Lassen Sie sich nicht von „kostenlosen Installationen“ unter Zeitdruck setzen. Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich streng gedeckelt.
Gemäß unserem aktuellen Preisblatt gelten für grundzuständige Messstellenbetreiber folgende Konditionen (Auszug):
- Moderne Messeinrichtung (Standard): Das jährliche Entgelt für den Messstellenbetrieb ist gesetzlich auf 20,00 Euro (brutto) gedeckelt.
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Hier gelten je nach Verbrauchsgruppe separate, ebenfalls gesetzlich gedeckelte Preisobergrenzen.
- Einbaukosten: Bei einem Standardtausch durch die Stadtwerke Walldorf fallen für Sie keine gesonderten Installationspauschalen in Höhe von 150 Euro an, wie sie in den Werbeschreiben oft suggeriert werden.
- Weitere Informationen
Wir raten unseren Kunden zur Vorsicht bei Verträgen, die unter Zeitdruck oder mit dem Versprechen unzutreffender Förderungen abgeschlossen werden sollen.
Detaillierte und unabhängige Informationen zum Thema Zählertausch und Smart Meter finden Sie auf dem Service-Portal der Bundesnetzagentur:
www.bundesnetzagentur.de/Metering
Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice in Walldorf gerne persönlich zur Verfügung.
Ihre Stadtwerke Walldorf