Aktuell erhalten viele Haushalte in Walldorf – insbesondere in der Zähringerstraße – Postwurfsendungen der Firma Metrify Smart Metering GmbH. Diese Schreiben erwecken den Eindruck einer behördlichen Mitteilung und setzen Empfänger unter Zeitdruck, ihren Stromzähler auszutauschen.
Die Stadtwerke Walldorf GmbH & Co. KG möchten Sie hierzu wie folgt informieren:
Keine Partnerschaft mit Metrify
Die Stadtwerke Walldorf stehen in keinerlei geschäftlicher oder partnerschaftlicher Beziehung zur Metrify Smart Metering GmbH. Bei den versendeten Schreiben handelt es sich um rein werbliche Angebote eines privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreibers, der in Konkurrenz zu Ihrem lokalen Versorger tritt.
Ihre Stadtwerke als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB)
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Walldorf der grundzuständige Messstellenbetreiber im Stadtgebiet. Das bedeutet:
- Wir sind gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und den Austausch Ihrer Zähler verantwortlich.
- Offizielle Mitteilungen zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich direkt von uns, den Stadtwerken Walldorf.
- Diese Schreiben erfolgen kundenindividuell und nicht als pauschale Postwurfsendungen an „alle Bewohner“.
Wer ist wirklich zum Einbau verpflichtet?
Ein gesetzlicher Pflichteinbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) besteht aktuell nur in folgenden Fällen:
- Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh
- Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen oder Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden (§ 14a EnWG)
- Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung über 7 kW (z. B. Photovoltaikanlagen)
Für alle anderen Haushalte (Standard-Privatkunden) besteht derzeit keine sofortige Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem zu wechseln.
Transparente Kosten statt „Lockangebote“
Lassen Sie sich nicht durch „kostenlose Installationen“ oder vermeintliche Fristen unter Druck setzen. Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind gesetzlich klar gedeckelt.
Gemäß unserem aktuellen Preisblatt gelten für den grundzuständigen Messstellenbetrieb folgende Konditionen (Auszug):
- Moderne Messeinrichtung (Standard): Das jährliche Entgelt ist gesetzlich auf 20,00 Euro (brutto) gedeckelt.
- Intelligentes Messsystem (Smart Meter): Es gelten je nach Verbrauchsgruppe separate, ebenfalls gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen.
- Einbaukosten: Beim Standardtausch durch die Stadtwerke Walldorf fallen für Sie keine zusätzlichen Installationspauschalenin Höhe von 150 Euro an, wie sie in einigen Werbeschreiben suggeriert werden.
Weitere Informationen
Wir raten unseren Kundinnen und Kunden zur Vorsicht bei Verträgen, die unter Zeitdruck oder mit dem Hinweis auf angebliche Förderungen abgeschlossen werden sollen.
Unabhängige Informationen zum Thema Zählertausch und Smart Meter finden Sie auf dem Serviceportal der Bundesnetzagentur:
www.bundesnetzagentur.de/Metering
Für Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice in Walldorf gerne persönlich zur Verfügung.
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