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Förderung von Photovoltaikanlagen

Die Stadtwerke Walldorf fördern die Nutzung von Sonnenenergie.

Hier finden Sie die aktuellen Fördersätze und die geltenden Förderrichtlinien sowie die Antragsunterlagen zum Herunterladen.

Aktuelle Fördersätze

 
gültig ab 1.8.2011
Förderung
10 % der anrechenbaren Kosten
 
maximal jedoch 500 €.

Antragsunterlagen

Download der Förderunterlagen (862 KiB)
bitte legen Sie Ihr Angebot des Installations-Unternehmens bei, sowie einen von der Stadt Walldorf genehmigten Modulplan (Anordnung der Module auf der Dachfläche unter Berücksichtigung von Dachflächenfenstern, Schornsteinen, Antennen, etc.)

Förderrichtlinien

  • Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte). Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. In diesem Fall ist den Antragsunterlagen der Beschluss der Eigentümerversammlung über die geplante Durchführung der Maßnahme beizufügen.
  • Die Antragstellung hat vor Beginn der Maßnahme schriftlich zu erfolgen. Unter Maßnahmenbeginn ist bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe) zu verstehen. Im Falle von Bauverträgen (bei Neubauten) hat die Antragstellung vor Beginn mit der konkreten Maßnahme zu erfolgen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne schriftliche Zustimmung mit der Maßnahmenausführung begonnen wurde.
  • Nach Beendigung der Maßnahme ist eine Kopie der Originalrechnung, die Bestätigung über die fachgerechte Installation und der Inbetriebnahme der Anlage durch den Fachbetrieb, ein unterzeichneter Einspeisevertrag der Stadtwerke Walldorf GmbH, und ein Foto der installierten Anlage einzureichen.
  • Voraussetzung für die Förderung ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen im privaten und gewerblichen Bereich. Die Installation ist von einem Fachbetrieb auszuführen. Pro Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird ein einmaliger Zuschuss gewährt. Nicht förderfähige Anlagen sind: Prototypen (Anlagen, die in weniger als 4 Exemplaren betrieben werden/wurden.), Eigenbauanlagen Gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebrauchten Teilen, Anträge von Firmen, die förderfähige Anlagen vertreiben, herstellen oder planen, Anlagen, die nicht dem üblichen Stand der Technik entsprechen, Anlagen, denen bauordnungsrechtliche Belange entgegen stehen
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Inbetriebnahme des Anschlusses. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht. Die Bewilligung eines Zuschusses ersetzt etwaige notwendige öffentlich- oder privatrechtliche Genehmigungen nicht. Die Bewilligung wird auf 12 Monate befristet. Innerhalb dieser Zeit muss die Inbetriebnahme des Anschlusses erfolgt sein. Bei Fristüberschreitung erlischt der Auszahlungsanspruch.
  • Nach Beendigung der Maßnahme sind folgende Unterlagen einzureichen: Kopie der Originalrechnung, Bestätigung über die fachgerechte Installation und der Inbetriebnahme der Anlage durch den Fachbetrieb, Unterzeichneter Einspeisevertrag der Stadtwerke Walldorf GmbH, Foto der installierten Anlage
  • Der Strom ist von der Stadtwerke Walldorf GmbH über eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren zu beziehen. Wird vor Ablauf der 5 Jahre der Stromlieferant gewechselt, so ist der Zuschussbetrag an die Stadtwerke Walldorf zurück zu erstatten.